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Sandra Maria Hofmann
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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und den marketinmotion - Sandra Maria Hofmann (nachfolgend zusammengefasst bezeichnet als marketinmotion) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von marketinmotion ausdrücklich anerkannt werden. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen samt Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von marketinmotion sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei marketinmotion gebunden. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von marketinmotion als angenommen, sofern marketinmotion nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags – zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wird.


Leistung / Honorar / Zahlungsziel

Wenn nichts anderes vereinbart entsteht der Honoraranspruch von marketinmotion für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. marketinmotion ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von marketinmotion, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Kostenvoranschläge von marketinmotion sind unverbindlich. Abweichungen von +/- 15 Prozent gelten als genehmigt, bei Abweichungen darüber hinaus, wird marketinmotion den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er nicht binnen 2 Tagen widerspricht. Das Zahlungsziel beträgt 50 Prozent bei Auftragserteilung, 50 Prozent bei Projektende, jeweils 10 Werktage nach Rechnungserhalt. Aus technischen Gründen behalten wir uns bei der Produktion von Werbemitteln und Druckerzeugnissen einer Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 Prozent vor. Der Berechnung wird die tatsächlich gelieferte Menge zugrunde gelegt. Der Besteller ist zur Abnahme der Mehr- und Minderlieferung verpflichtet. Der Kaufpreis erhöht oder vermindert sich entsprechend.


Stornoregelung

Bei Stornierung eines erteilten Auftrags aus welchem Grund auch immer nach Ablauf einer Woche gebührt marketinmotion eine Vergütung/Abstandshonorar in Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes. Ausschlaggebend ist hierbei die Höhe des abgegebenen Angebotes. Mit der Bezahlung an dieser Arbeit erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind unverzüglich und kostenfrei marketinmotion auszuhändigen.


Präsentation

Erhält marketinmotion nach einer Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen den marketinmotion, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum von marketinmotion. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind marketinmotion auszuhändigen. Werden die im Zuge einer Präsentation an Auftraggeber eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben, nicht für diesen Auftraggeber verwendet, so ist marketinmotion berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von marketinmotion unzulässig.


Verschwiegenheit

marketinmotion, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte, verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen mit der Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.


Eigentumsrecht / Urheberschutz / Nutzungsrecht

Alle Leistungen von marketinmotion (Anregungen, Beratungen, Ideen, Konzepte, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Bildbearbeitungen, Datenfiles) oder einzelne Teile davon, bleiben Eigentum von marketinmotion. Der Auftraggeber erwirbt durch die Zahlung des Honorars lediglich die Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und vereinbarten Umfang. Für die Nutzung von Leistungen von marketinmotion, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von marketinmotion erforderlich. Dafür steht marketinmotion eine gesonderte, angemessene Vergütung zu. marketinmotion ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien oder Daten herauszugeben. Fordert der Auftraggeber, dass marketinmotion ihm Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung stellt, bedarf dies der Schriftform. Kosten der Erstellung archivierter oder konvertierter Daten zum Zwecke der Herausgabe trägt der Auftraggeber. Eingekaufte Domains für Projekte verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern seitens Kunden keine Kündigung drei Monate vor Ablauf der Domainrechte erfolgt. marketinmotion wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendungen ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbar ist. Im Zweifel erfüllt marketinmotion ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet auf die Laufzeit der angebotenen Kampagne. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von marketinmotion.


Haftungsausschluss

Eine Haftung für die wettbewerbs-, zeichenrechtliche oder sonstige Zulässigkeit und Schutzfähigkeit erbrachter Leistungen wird von marketinmotion nicht übernommen. Der Werbetreibende übernimmt mit Verwendung von marketinmotion erbrachter Leistungen die umfassende Verantwortung für Richtigkeit von Bild und Text. Sofern marketinmotion auf Veranlassung des Werbetreibenden Leistungen Dritter in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Leistungen der Beauftragten. Etwaige Freigabe von Produkten und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber; delegiert der Auftraggeber die Freigabe in seiner Gesamtheit oder in Teilen an marketinmotion, stellt er marketinmotion entsprechend von der Haftung frei. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.


Genehmigung

Alle vorgeschlagenen und durchgeführten Leistungen und Maßnahmen von marketinmotion sind vom Auftraggeber zu überprüfen und freizugeben. Werden die durchzuführenden Leistungen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an marketinmotion herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Auftraggeber auf Grundlage der Besprechungsprotokolle/Telefonate.


Termine

marketinmotion bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich vorgesehenen Rechte, wenn er marketinmotion eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Mahnschreibens an marketinmotion. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus Verzug besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten – entbinden marketinmotion jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.


Zahlung

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt nach den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Rechnung. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt marketinmotion Eigentümer sämtlicher in Rechnung gestellter Leistungen.


Kennzeichnung

marketinmotion ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf marketinmotion hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Alle Ergebnisse der gemeinsamen Zusammenarbeit werden, sofern der Kunde sich nicht gegenteilig äußert, zur Eigenwerbung der Agentur genutzt und auf der Website www.marketinmotion.de veröffentlicht werden.


Gewährleistung und Schadensersatz

Der Auftraggeber hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch marketinmotion anzuzeigen und zu begründen. Im Fall berechtigter und begründeter Reklamation steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung zu. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung oder unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.


Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.


Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz der marketinmotion, Regensburg, Amtsgericht Regensburg. marketinmotion behält sich das Klagerecht am Hauptsitz des Werbetreibenden vor.


marketinmotion - Sandra Maria Hofmann. Regensburg, Januar 2023